NRW-Koalition wird Kommunen beim Unterhaltsvorschuss entlasten
In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU und FDP hingegen Änderungen beim Unterhaltsvorschuss fest vereinbart, das entsprechende Gesetzgebungsverfahren läuft bereits. Bislang mussten die Kommunen 80% der beim Land entstehenden Kosten des Unterhaltsvorschusses schultern. Zukünftig werden die Kosten hälftig geteilt. Der kommunale Kostenanteil wird also um 30 Prozentpunkte abgesenkt.
Zusätzlich werden wir die Zuständigkeit für die Geltendmachung und Vollstreckung des Rückgriffs beim Unterhaltsvorschuss von den Kommunen auf die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung verlagern. Dadurch wird die Rückgriffvollstreckung effizienter, während die Kommunen von der mit dem Rückgriff einhergehenden Bürokratie entlastet werden. Der Unterhaltsvorschuss ist eines von vielen Beispielen, das belegt: Die NRW-Koalition ist fairer Partner der Kommunen in unserem Land.“