GFG 2019: Für eigenverantwortliche Kommunen
Zu den Schwerpunkten des Gesetzesentwurfes zählen die dauerhafte Stärkung der Bildung durch die Erhöhung der Bildungspauschale um 50 Millionen Euro sowie die Stärkung der kommunalen Investitionsfähigkeit durch die Einführung einer neuen Investitionspauschale in Höhe von 120 Mio. Euro. Mit der frei verwendbaren Pauschale können die Kommunen in die Unterhaltung, Sanierung und Modernisierung ihrer gemeindlichen Infrastruktur investieren. Dadurch werden die finanziellen Spielräume der Kommunen erhöht. Der Gesetzesentwurf zum GFG 2019 wird nun in den zuständigen Ausschüssen beraten und zum Ende des Jahres verabschiedet werden.