Corona: Parlamente in die Pflicht nehmen

In Art 80 (4) des Grundgesetzes heißt es:
Soweit durch Bundesgesetz oder auf Grund von Bundesgesetzen Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, sind die Länder zu einer Regelung auch durch Gesetz befugt.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen sollte dieses Recht nutzen, um einen eigenen gesetzlichen Rahmen für die Bekämpfung der Pandemie zu setzen. Die ohnehin anstehende Evaluation des NRW-Pandemiegesetzes bietet sich dazu an.
Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass die Schutzmaßnahmen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, nicht auf Bauchgefühl. Ein prominentes Negativ-Beispiel: Das Beherbergungsverbot. Bei steigenden Infektionszahlen mag es intuitiv erscheinen, alle bestehenden Schutzmaßnahmen zu verschärfen. Wirksam sind aber treffsichere Maßnahmen die dort ansetzen, wo sich die meisten Menschen infizieren. Mit scharfer Rhetorik lässt sich das Virus nicht eindämmen. Wir müssen klüger sein als das Virus.
Links: