Karlsruhe stärkt Schuldenbremse – Höne sieht Auswirkungen auf NRW

Die Bundesregierung darf Corona-Krisengelder nicht für den Klimaschutz nutzen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 15. November 2023 geurteilt und damit die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 für verfassungswidrig erklärt. Eine Einschätzung von Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW:

"Karlsruhe hat sich erstmals umfassend zu den Ausnahmen von der Schuldenbremse und zu Sondervermögen geäußert. Es gibt nun eine neue Rechtsklarheit und die Schuldenbremse wird im Ergebnis verschärft. Das ist herausfordernd, aber grundsätzlich aus Sicht der Freien Demokraten zu begrüßen. Denn wir müssten die Schuldenbremse neu erfinden, wenn es sie noch nicht gäbe. Sie schützt wirksam vor Inflation und aktuelle und zukünftige Generationen vor politischer Bequemlichkeit.

MEHR MUT FÜR NEUE PRIORITÄTEN

Ohne Zweifel wird dieses Urteil zu einer Debatte über Staatsaufgaben und Subventionen führen. Es ist eine Niederlage für kreative Formen von Haushaltspolitik. Politik muss ab sofort mehr Mut haben, neue Prioritäten zu setzen, alle Ausgaben müssen kritisch diskutiert werden. Auch Steuererhöhungen oder neues Schuldenmachen sind jetzt tabu! Wir Freie Demokraten sehen dies als Chance. Die ersten beiden Jahre der Berliner Regierungskoalition waren geprägt von einer Politik für Leistungsempfänger. In Zukunft muss eine Politik für Leistungsträger im Zentrum der politischen Arbeit stehen. Auch Rechtsansprüche, wie die geplante Bürgergelderhöhung um 12 Prozent, gehören nochmal auf den Tisch.

AUSWIRKUNGEN AUF NORDRHEIN-WESTFALEN

Das Urteil aus Karlsruhe hat potenziell weitgehende Auswirkungen auf die Haushaltspolitik Nordrhein-Westfalens. Es bestärkt uns in der festen Überzeugung, dass die unseriöse Haushaltspolitik von CDU und Grünen in NRW enden muss. Ministerpräsident Hendrik Wüst und Finanzminister Marcus Optendrenk müssen jetzt Klarheit darüber schaffen, wie mit dem Urteil in NRW umgegangen wird und das Parlament darüber informieren. Ausgabenkürzungen und Priorisierungen stehen aus unserer Sicht an erster Stelle. Das Sondervermögen Ukraine muss abgewickelt werden.

Wir rechnen zudem damit, dass das Urteil aus Karlsruhe die aktuelle rechtliche Prüfung des Verfassungsgerichtshof NRW beeinflussen wird. Im Beratungsverfahren zum Landeshaushalt 2022 und 2023 gab es genug Kehrtwenden und verfassungsrechtliche Zweifel für die ganze Legislatur. Die fragwürdige Feststellung der finanziellen Notlage war für CDU und Grüne das Argument, die Schuldenbremse des Landes auszusetzen und Kreditschulden in Milliardenhöhe als Sondervermögen aufzunehmen. Die gemeinsamen Klagen von FDP und SPD laufen."

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