Straßenerschließung in NRW: CDU-Reform jetzt stoppen – kein Kostenhammer nach 20 Jahren!

Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen bald deutlich länger fürchten, hohe Rechnungen für neu gebaute Straße zu bekommen. Das trifft vor allem junge Familien, die sich ihren Traum vom Eigenheim erfüllen wollen, aber auch alteingesessene Anwohner.

Eine Gemeinde muss, wenn sie das erste Mal eine Straße baut, die Anlieger an den Kosten beteiligen. Immer wieder stellen Kommunen die Rechnungen jedoch erst Jahrzehnte nach Baubeginn.

Besonders junge Familien sind davon betroffen. Denn sie zieht es in Neubaugebiete. Hier hoffen sie, sich ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Wenn dann Jahrzehnte nach dem Straßenbau die große Rechnung reinflattert, führt das für viele Familien zum Preisschock. Die Finanzierung des Eigenheims kann dann schnell auf der Kippe stehen.

Der Kostenhammer trifft aber auch alteingesessene Anwohner. Manche von ihnen haben sich für die Altersvorsorge etwas Geld zurückgelegt. Mit einem Schlag ist all das Geld verloren, wenn die Rechnung von der Stadt kommt. In Zeiten von Inflation, hohen Energiepreisen und gestiegenen Zinsen ist das besonders hart.

Skandal: Rechnung kommt 70 Jahre nach Spatentisch

Im ganzen Land gibt es skandalträchtige Beispiele: Die Stadt Nettetal wollte in diesem Winter für die „Stappstraße” Beiträge einziehen. Laut den Anliegern sei die Straße bereits seit mindestens 60 Jahren fertiggestellt – mit Fahrbahn, Kanal und Beleuchtung. Die Kommune rechtfertigt die extreme Verzögerung mit einer internen Umorganisation von Verwaltungsabläufen.

Im Fall der Düsseldorfer Straße „Auf’m Rott“ erhielten Anwohner eine Rechnung für eine Straße von 1937. Da die Stadtverwaltung allerdings erst in den 2010er Jahren die Gehwege vollendete, wurden die Bürgerinnen und Bürger 76 Jahre nach dem ersten Spatenstich belastet.

Wie der WDR berichtet, verlangen einzelne Städte von Anliegern zwischen 15.000 und 25.000 Euro. Der WDR macht einen Fall bekannt, wo ein Anlieger mit einem großen Grundstück sogar bis zu 200.000 Euro zahlen soll.

Landesregierung macht eine Rolle rückwärts

Um mit solchen Skandalen aufzuräumen, können Verjährungsfristen helfen. Das kennt man von der Handwerker-Rechnung: Wenn der Handwerker die Rechnung nicht binnen drei Jahren nach der Arbeit stellt, muss nicht gezahlt werden.

Erst vor einem Jahr hat unser Bundesland NRW für die sogenannten „Erschließungsbeiträge” von neuen Straßen Fristen eingeführt. Diese sollten demnächst eigentlich rechtsverbindlich werden:

  • Sobald der Teer vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger trocken ist, hat die Kommune zehn Jahre Zeit die Rechnung zu stellen. Danach verfallen alle Zahlungspflichten für die Bürgerinnen und Bürger. (10 Jahre ab Vorteilslage)
  • Unabhängig vom Zustand der Straße müssen alle Baumaßnahmen 25 Jahre nach dem ersten Spatenstich abgerechnet werden. Auch hier verfällt anschließend die Zahlungspflicht. (25 Jahre ab Spatenstich)

Doch bevor diese Verjährungsfristen etwas ändern konnten, will Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) sie schon wieder aufweichen. Die NRW-Landesregierung aus CDU und Grünen plant, die Verjährungsfrist ab Spatenstich wieder ganz abzuschaffen und die andere Verjährungsfrist auf 20 Jahre zu verdoppeln.

Junge Familien und Alteingesessene sind betroffen

Rund 80 Prozent der Menschen in NRW möchten am liebsten Wohneigentum erwerben. Gerade jüngere Familien zieht es in Neubaugebiete, wo besonders oft Erschließungsstraßen gebaut werden.

Der Erwerb von Eigentum ist bei den meisten Menschen mit einem strengen Finanzierungsplan verbunden. Je mehr Planungssicherheit, desto besser. Deswegen müssen die Familien frühzeitig Klarheit haben, ob sie noch eine Rechnung für die Straßen vor ihrer Tür bekommen oder nicht.

Auch Personen, die schon lange im Wohnviertel leben, trifft der Preishammer hart. Manche von ihnen haben sich für die Altersvorsorge etwas Geld zurückgelegt. Mit einem Schlag ist all das Geld verloren, wenn die Rechnung von der Stadt kommt.

Die Bürger entlasten, nicht langsame Kämmerer

In welcher Höhe die Landesregierung mit ihrem Vorhaben Bürgerinnen und Bürger belasten würde, ist ihr selber nicht bekannt. So teilte die Landesregierung auf Anfrage mit, dass ihr „keine Daten über noch nicht abgerechnete Erschließungsbeiträge aus den Städten und Gemeinden“ vorliegen. Fachleute schätzen, dass die Bürgerinnen und Bürger dadurch bis zu 500 Millionen Euro an die Kommunen verlieren werden.

Darin kann man ein Muster erkennen: Ob bei den Abwassergebühren, der Grunderwerbssteuer, bei den Beiträgen zum Straßenausbau oder jetzt bei den Erschließungsbeiträgen – die Landesregierung aus CDU und Grünen entscheidet sich regelmäßig, den Kommunen etwas Gutes zu tun und dafür die Bürgerinnen und Bürger zu belasten.

Wir fordern: Kurze Verjährungsfristen jetzt!

Das Landesparlament von Nordrhein-Westfalen wird über die neuen Regeln am Mittwoch, den 29. März final beraten. Deswegen ist große Schnelligkeit notwendig!

Wenn alles teurer wird, muss es jemanden geben, der entlastet. Was für die Handwerker-Rechnung gilt, muss auch für die Beitragsrechnung im Straßenbau gelten.

Deswegen fordern wir kurze Verjährungsfristen:

  • Sobald der Teer vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger trocken ist, hat die Kommune zehn Jahre Zeit die Rechnung zu stellen. (10 Jahre ab Vorteilslage)
  • Unabhängig vom Zustand der Straße müssen alle Baumaßnahmen 25 Jahre nach dem ersten Spatenstich abgerechnet werden. (25 Jahre ab Spatenstich)

Hier geht es zur Petition.

Zurück